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   BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R   

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BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R (https://dejure.org/2008,2603)
BSG, Entscheidung vom 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R (https://dejure.org/2008,2603)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - B 13 R 23/07 R (https://dejure.org/2008,2603)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsersatzeinkommen - Hinzuverdienst - Einkommensanrechnung - Bemessungsgrundlage

  • openjur.de

    Rente wegen Erwerbsminderung; Erwerbsersatzeinkommen; Arbeitslosengeld; Hinzuverdienst; Einkommensanrechnung; Einjahresfrist; Bemessungsgrundlage; Verfassungsmäßigkeit

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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 43/02 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Erwerbsersatzeinkommen -

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R
    Auch der erkennende Senat habe verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung des § 96a Abs. 3 Satz 3 SGB VI geäußert (Bezug auf BSGE 91, 277 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 3), diese bei vorübergehendem Bezug von Lohnersatzleistungen noch als verfassungsgemäß angesehen; diese Voraussetzung liege bei ihr aber nicht vor.

    Der erkennende Senat hat jedoch bereits im Urteil vom 20.11.2003 (BSGE 91, 277 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 3) zu erkennen gegeben, dass er keine verfassungsrechtlichen Bedenken sieht, § 96a Abs. 3 Satz 3 SGB VI anzuwenden (vgl auch SG Speyer vom 14.1.2004 - S 7 RJ 115/02 -, veröffentlicht bei Juris; LSG Baden-Württemberg vom 22.3.2002 - L 4 RA 3322/00 -, veröffentlicht bei Juris).

    Zu Unrecht beruft sich die Klägerin demgegenüber auf die genannte Entscheidung des erkennenden Senats vom 20.11.2003 (BSGE 91, 277 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 3), indem sie ausführt, der Senat habe hierin verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung geäußert, jedoch festgestellt, dass die Regelung des § 96a Abs. 3 Satz 3 SGB VI bei vorübergehendem Bezug von Lohnersatzleistungen noch mit der Verfassung vereinbar sei.

  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05

    Berücksichtigung eines Hinzuverdienstes bei Leistung einer

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R
    Der aus § 96a SGB VI folgende "Übersicherungseinwand" verstößt weder gegen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss vom 14.6.2007 - 1 BvR 154/05 -, NVwZ-RR 2007, 685; BSG vom 6.2.2007 - B 8 KN 3/06 R -, SozR 4-2600 § 96a Nr. 9 mwN).

    Dies kann nicht als unverhältnismäßig angesehen werden (BVerfG vom 14.6.2007, NVwZ-RR 2007, 685).

  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 39/94

    Wegfall einer Sozialleistung wegen Überschreitens einer Verdienstgrenze -

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R
    Der Aufhebung und Rückforderung steht auch der Grundsatz nicht entgegen, dass das Aufhebungsrecht im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X auf die Höhe der nachträglich bewilligten Sozialleistung beschränkt ist (hierzu Senatsurteil vom 23.3.1995 - 13 RJ 39/94 -, SozR 3-1300 § 48 Nr. 37 S 80 f mwN).

    Die Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt, ist als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden (ebenfalls stRspr, BSGE 69, 233, 237 = SozR 3-5870 § 20 Nr. 3; SozR 3-1300 § 48 Nr. 42; SozR 3-1300 § 48 Nr. 37; jeweils mwN).

  • BSG, 11.01.1989 - 10 RKg 12/87

    Ermessensausübung bei rückwirkender Aufhebung der Leistungsbewilligung

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Behörde gleichzeitig Kenntnis von jenen Umständen hatte, die nach ihrer Rechtsmeinung auch eine Atypik iS des "Soll"-Ermessens (stRspr des BSG; s zB BSG SozR 1300 § 48 Nr. 53 S 149) begründen.

    Dabei ist die Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt oder nicht, nicht losgelöst davon zu beurteilen, welcher der in den Nr. 1 bis 4 vorausgesetzten Tatbestände erfüllt ist (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 53 S 149).

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R
    Das Gebot des Art. 3 Abs. 1 GG ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine gleiche oder ungleiche Behandlung rechtfertigen können (zB BVerfGE 110, 94, 131 mwN).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R
    Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit unterfällt dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl BVerfGE 100, 1, 32 ff = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R
    Insbesondere ist ihm gestattet, gerade für den Bereich der im Sozialrecht vorherrschenden Massenverwaltung pauschalierende und typisierende Regelungen zu normieren, selbst wenn dies im Einzelfall zu Härten führen sollte (BVerfGE 100, 59, 80 = SozR 3-8570 § 6 Nr. 3, stRspr).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R
    Dies setzt voraus, dass der Eingriff einen legitimen Zweck verfolgt, das eingesetzte Mittel zur Zweckerreichung geeignet und erforderlich ist und schließlich die Regelung die Betroffenen nicht übermäßig belastet und deshalb für sie nicht unzumutbar ist (BVerfGE 75, 78, 97 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 142 mwN).
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R
    Der aus § 96a SGB VI folgende "Übersicherungseinwand" verstößt weder gegen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss vom 14.6.2007 - 1 BvR 154/05 -, NVwZ-RR 2007, 685; BSG vom 6.2.2007 - B 8 KN 3/06 R -, SozR 4-2600 § 96a Nr. 9 mwN).
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 6/01 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Arbeitsmarktrente - Hinzuverdienst - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R
    Auch der 5. Senat hat gegen die Zugrundelegung der Bemessungsgrundlage keine grundsätzlichen Bedenken geäußert (BSG vom 30.1.2002 - B 5 RJ 6/01 R -, veröffentlicht bei Juris).
  • BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 23/02 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze -

  • BSG, 28.04.2004 - B 5 RJ 60/03 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenze - Verfassungsmäßigkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2002 - L 4 RA 3322/00
  • SG Speyer, 14.01.2004 - S 7 RJ 115/02

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Erwerbsersatzeinkommen -

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen

  • BSG, 02.07.1997 - 9 RV 14/96

    Rückforderung der Leistungen nach § 50 Abs. 2 SGB X, Wirksamkeit, Jahresfrist des

  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 45/93

    Krankengeldbewilligung - Aufrechnung - Rückwirkende Aufhebung

  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R

    Rehabilitation - gleichzeitiger Bezug von Übergangsgeld und Erwerbseinkommen -

  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X bei der Erstattung von

  • BSG, 12.12.1995 - 10 RKg 9/95

    Rückwirkende Aufhebung von Kindergeld nach § 48 SGB X wegen Überschreitens der

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 EG 6/04 R

    Bundeserziehungsgeld - Erwerbstätigkeit - Familienleistung - Familienangehörige -

  • BGH, 05.02.1985 - VI ZR 61/83

    Verjährungsbeginn bei fehlender Kenntnis von der Person des Schädigers

  • BSG, 25.10.1995 - 4 RA 66/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X, Kenntnis der Tatsachen

  • BSG, 18.09.1991 - 10 RKg 5/91

    Anwendung des § 20 Abs. 4 BKGG bei Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit

  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 3/17 R

    Rückforderung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche

    Diese müssen im Hinblick auf die mit der rückwirkenden Aufhebung des Verwaltungsakts verbundenen Nachteile, insbesondere der aus § 50 Abs. 1 SGB X folgenden Pflicht zur Erstattung der erbrachten Leistungen, vom Normalfall derart abweichen, dass der betroffene Leistungsempfänger deutlich schlechter dasteht, als es beim Vorliegen eines Normalfalles der einschlägigen Regelung des § 48 Abs. 1 S 2 SGB X der Fall wäre (BSG Urteil vom 6.11.1985 - 10 RKg 3/84 - BSGE 59, 111 = SozR 1300 § 48 Nr. 19 - Juris RdNr 19; Senatsurteil vom 31.1.2008 - B 13 R 23/07 R - ZFE 2008, 395 - Juris RdNr 30; BSG Urteil vom 30.6.2016 - B 5 RE 1/15 R - SozR 4-1300 § 48 Nr. 33 RdNr 26 mwN) .
  • BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit -

    Soweit sich die Beklagte dennoch ihrerseits auf Formulierungen besagten Urteils stützt, die nicht die Frage der Beschäftigungslosigkeit, sondern die Frage der Verfügbarkeit betreffen (SozR 4-4300 § 118 Nr. 1 RdNr 16 f) , hat der 11a. Senat keinesfalls die auf § 125 SGB III aF gestützte Bewilligung von Alg zu einer besonderen "Nahtlosigkeitsleistung" erhoben (vgl auch BSG Urteil vom 31.1.2008 - B 13 R 23/07 R - Juris RdNr 44) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 6/13

    Honorarberichtigungen und -rückforderungen; Prüfung der sachlichen und

    Ausschlaggebend hierfür ist, dass die Handlungsfrist des § 45 Abs. 4 S 2 SGB X nach stRspr des BSG ( SozR 3-1300 § 45 Nrn 27 und 42; Urteil vom 31. Januar 2008 - B 13 R 23/07 R - juris; ebenso: Merten in: Hauck/Noftz, SGB X, Stand: März 2016, § 45 Rn 152; Steinwedel in: Kasseler Kommentar, Stand: Dezember 2015, § 45 Rn 27; aA Waschull in: Diering/Timme/Waschull, SGB X, 3. Aufl, § 45 Rn 118 ) regelmäßig erst nach Anhörung des betroffenen Bescheidempfängers zu laufen beginnt.

    Hierzu gehören auch subjektive Momente, die für die Prüfung des Vertrauensschutzes gem § 45 Abs. 2 S 3 SGB X relevant sind und regelmäßig erst nach Anhörung des Betroffenen verlässlich beurteilt werden können ( darüber hinausgehend: BSG-Urteil vom 31. Januar 2008 aaO, wonach auch die Tatsachen bekannt sein müssen, die die Behörde zur Ausübung ihres Ermessens benötigt ).

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